Vorgesehene Änderungen der Gebührensatzung

Nach dem Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung vom 18. Juli 2001 sollen in die Satzung einige nicht eindeutig formulierte und daher wiederum sehr, wie bereits gehabt, undurchschaubare Änderungen aufgenommen werden.

Es soll eine „Kappungsgrenze“ für eine Grundstücksfläche > 2000 qm und eine zinslose Beitragsstundung für unbebaute Grundstücke geben, wobei aber nicht festgelegt wurde ob beide Änderungen auch für Grundstücke in Bereich eines Bebauungsplanes gelten sollen.

 Mit Aufnahme dieser Änderungen in die Satzung jedoch würden sich nunmehr nachfolgende Anschlussbeiträge für die o.g. Beispiele ergeben:

 

1. Kappungsgrenze und Stundung ? 2000 qm x 0,25 x 23,00 DM/qm           =  11.500,00 DM.

 

2. Kappungsgrenze 2000 qm x 0,25 x 23,00 DM/qm                                      =  11.500,00 DM.

 

3. Kappungsgrenze und Stundung 2000 qm x 0,25 x 23,00 DM/qm              =  11.500,00 DM.

 

4. 30m x 40m x 0,25 x 23,00DM/qm =    6.900,00 DM.                 

bis Kappungsgrenze 2000 qm x 0,25 x 23,00 DM/qm                                =  11.500,00 DM.

 

5. 200 qm / 0,2 x 0,25 x 23,00 DM/qm                   =    5.750,00 DM.

 

Eines haben diese Änderungen jedoch zur Folge - die Kalkulation, als Grundlage der Gebührensatzung stimmt nicht mehr.

 

 

Bürgerinitiative gegen überhöhte Kommunalabgaben im Landkreis Ludwigslust e.V.
Spenden-/ Vereinskonto Nr. 1530 000 994, Kreissparkasse Ludwigslust, BLZ 140 520 00