Heiddorf Die Sportschänke
Heiddorf platzte schier aus allen Nähten. Rund 150 Bürger waren zu einer
Veranstaltung der Bürgerinitiative gegen hohe Kommunalabgaben gekommen.
Die hatte einen Experten eingeladen.
Dieter Langer vom Vorstand der Bürgerinitiative
stellte Fritjof Mevert, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Schwerin,
vor. Von ihm wollten die anwesenden Bürger, die vor allem aus Heiddorf
und Kaliß kamen, rechtlichen Rat. Hintergrund ist unangenehme Post, die
sich in den letzten Wochen in den Hausbriefkästen fand. Der Zweckverband
kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (ZkWAL) verschickte Gebührenbescheide.
Es sei nur noch ein paar Tage Zeit für fristgemäße Widersprüche, so
Langer.
Die Erhöhung der Forderungen ist vielen Bürgern
ein Dorn im Auge, wie die Diskussion zeigte. Hinzu kommt der Ärger über
die Erhebung von Baukostenzuschüssen in vierstelliger Höhe, die bereits
in Neu Jabel eingetroffen seien, wie Versammlungsteilnehmer zu berichten
wussten. Wie sie sich wehren könnten, wollten Bürger vom Rechtsanwalt
wissen. Dabei ging es um die verschiedensten Aspekte: Fritjof Mevert erläuterte
den Zusammenhang von Gebührenbescheiden und Widersprüchen,
Abschlagszahlungen und Ausgangsbescheiden, die Bedeutung von Säumniszuschlägen
und anderes mehr. Viele Begriffe aus dem Rechtsgebrauch, wie zum Beispiel
"belastender Verwaltungsakt" wollten erst einmal verarbeitet und
verstanden werden. Man müsse gegen Gebührenordnung und Preiskalkulation
des ZkWAL vorgehen, entgegnete BI-Vorstandsmitglied Ingo Mattner auf die
Frage aus dem Saal, ob sich der ganze Rechtsaufwand wegen der momentan nur
vergleichsmäßig geringen Gebührenforderung lohne. Der
Verwaltungsgerichtsweg sei nötig, weil Justitia in dem Falle die gesamte
Satzung des Zweckverbandes auf den Prüfstand verfrachte.
Während BI-Vertreter Dieter Langer die
Chancen für das erfolgreiche gerichtliche Vorgehen gegen die ZkWAL
Forderungen als hoch bezeichnete, blieb Rechtsanwalt Mevert zurückhaltend
bei Erfolgsaussagen zu den "Anfechtungsklagen gegen diesen
belastenden Verwaltungsakt". Eine grobe Einschätzung sei erst nach
Akteneinsicht möglich, wandte er ein. Gleichzeitig machte Mevert
deutlich, dass derjenige einen langen Atem braucht, der sich der gemächlichen
Dame Justitia bedient. Drei bis vier Jahre könne es bis zur
Gerichtsentscheidung dauern, dämpfte er allzu schnelle Erwartungen.
Eines zeichnet sich ab: Auf den
Zweckverband drohen Sammelklagen zuzukommen. Rund 30 Bürger haben allein
in Heiddorf dem Rechtsanwalt ihre Gebührenbescheide übergeben. Man darf
gespannt sein: ZkWAL-Geschäftsführer Hans-Dietrich Beneke war während
der letzten Verbandsversammlung gelassen geblieben. Die Satzungen des
Verbandes seien gerichtsfest. Dagegen Ingo Mattner von der BI: Man habe im
Laufe der Zeit genügend Material für Gesetzesverstöße gesammelt! Uwe Köhnke
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