Versammlung in Heiddorf

 

 

Heiddorf Die Sportschänke Heiddorf platzte schier aus allen Nähten. Rund 150 Bürger waren zu einer Veranstaltung der Bürgerinitiative gegen hohe Kommunalabgaben gekommen. Die hatte einen Experten eingeladen.

Dieter Langer vom Vorstand der Bürgerinitiative stellte Fritjof Mevert, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Schwerin, vor. Von ihm wollten die anwesenden Bürger, die vor allem aus Heiddorf und Kaliß kamen, rechtlichen Rat. Hintergrund ist unangenehme Post, die sich in den letzten Wochen in den Hausbriefkästen fand. Der Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (ZkWAL) verschickte Gebührenbescheide. Es sei nur noch ein paar Tage Zeit für fristgemäße Widersprüche, so Langer.

Die Erhöhung der Forderungen ist vielen Bürgern ein Dorn im Auge, wie die Diskussion zeigte. Hinzu kommt der Ärger über die Erhebung von Baukostenzuschüssen in vierstelliger Höhe, die bereits in Neu Jabel eingetroffen seien, wie Versammlungsteilnehmer zu berichten wussten. Wie sie sich wehren könnten, wollten Bürger vom Rechtsanwalt wissen. Dabei ging es um die verschiedensten Aspekte: Fritjof Mevert erläuterte den Zusammenhang von Gebührenbescheiden und Widersprüchen, Abschlagszahlungen und Ausgangsbescheiden, die Bedeutung von Säumniszuschlägen und anderes mehr. Viele Begriffe aus dem Rechtsgebrauch, wie zum Beispiel "belastender Verwaltungsakt" wollten erst einmal verarbeitet und verstanden werden. Man müsse gegen Gebührenordnung und Preiskalkulation des ZkWAL vorgehen, entgegnete BI-Vorstandsmitglied Ingo Mattner auf die Frage aus dem Saal, ob sich der ganze Rechtsaufwand wegen der momentan nur vergleichsmäßig geringen Gebührenforderung lohne. Der Verwaltungsgerichtsweg sei nötig, weil Justitia in dem Falle die gesamte Satzung des Zweckverbandes auf den Prüfstand verfrachte.

Während BI-Vertreter Dieter Langer die Chancen für das erfolgreiche gerichtliche Vorgehen gegen die ZkWAL Forderungen als hoch bezeichnete, blieb Rechtsanwalt Mevert zurückhaltend bei Erfolgsaussagen zu den "Anfechtungsklagen gegen diesen belastenden Verwaltungsakt". Eine grobe Einschätzung sei erst nach Akteneinsicht möglich, wandte er ein. Gleichzeitig machte Mevert deutlich, dass derjenige einen langen Atem braucht, der sich der gemächlichen Dame Justitia bedient. Drei bis vier Jahre könne es bis zur Gerichtsentscheidung dauern, dämpfte er allzu schnelle Erwartungen.

Eines zeichnet sich ab: Auf den Zweckverband drohen Sammelklagen zuzukommen. Rund 30 Bürger haben allein in Heiddorf dem Rechtsanwalt ihre Gebührenbescheide übergeben. Man darf gespannt sein: ZkWAL-Geschäftsführer Hans-Dietrich Beneke war während der letzten Verbandsversammlung gelassen geblieben. Die Satzungen des Verbandes seien gerichtsfest. Dagegen Ingo Mattner von der BI: Man habe im Laufe der Zeit genügend Material für Gesetzesverstöße gesammelt! Uwe Köhnke

 


Bürgerinitiative gegen überhöhte Kommunalabgaben im Landkreis Ludwigslust e.V.
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