Müllverbrennungsanlage

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Unterschriftenliste mit Einwendungen gegen die MVA in Ludwigslust-Techentin

  1. Gesundheit der Bevölkerung beeinträchtigt
  2. Anlage zu 50 % überdimensioniert
  3. Gleichbleibender Müllpreis nur 5 Jahre garantiert
  4. Umgehung des Kommunalabgabengesetzes
  5. Konzern für Korruption und Spendenskandal bekannt
  6. Vorbelastung der Luft nicht genügend ermittelt.
  7. Niedrige Immissionsbelastung vorschreiben
  8. Belastung des Grundwassers auf Generationen
  9. Zusatzbelastung der Luft durch hochgiftige Schadstoffemissionen
  10. Geringe Auswirkung auf alle Schutzgüter?
  11. Sondermüllverbrennung kann nicht verhindert werden
  12. Auf Störfälle nicht vorbereitet
  13. Wärmekraftwerk am Standort nicht erforderlich
  14. Müllverbrennung - das bessere Müllkonzept?
  15. Keine Müllverwertung nach neuem Gerichtsurteil

Abgabe-Termin: 24. März 2003

An den 
Landkreis Ludwigslust
Fachdienst Abfallwirtschaft 
Garnisonsstr. 1

19288 Ludwigslust

 

Die Unterzeichner der anliegenden Sammelliste haben erhebliche Bedenken gegen die geplante Müllverbrennungsanlage (MVA) in Ludwigslust. Unseres Erachtens sind die unten erwähnten Alternativen nicht hinreichend genug geprüft worden. Oder haben vielleicht wieder persönliche Vorteile der Entscheidungsträger den Ausschlag gegeben? Wir sind sehr skeptisch geworden, da die Öffentlichkeit vieles erst mitbekommt, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Wir fordern daher stärkere Transparenz und Kontrolle von Politik und Verwaltungshandeln, um jeden Missbrauch zum Nachteil der Bürger zu verhindern. 
 

1. Gesundheit der Bevölkerung beeinträchtigt

Die Müllverbrennungsanlage beeinträchtigt durch ihre hohe Emission, trotz aller Filteranlagen, in erheblichem Maße die Gesundheit der Bevölkerung. Die Chemie von Verbrennungsprozesse gehört zum Kompliziertesten, was die chemische Wissenschaft zu bieten hat. Es entstehen eine unüberschaubare Vielzahl von Reaktionsprodukten. Diese Mischung, zu der auch die unverbrannten Ausgangsprodukte zählen, ist bei der Emission aus der MVA weder qualitativ noch quantitativ auch nur annähernd analysiert. Die chemischen Untersuchungen organischer Substanzen sind äußerst vielfältig, umfangreich und teuer. Daher wurde hier nur eine kleine Auswahl der messbaren Substanzen gesucht und gefunden. Bei den hochgiftigen Dioxinen und Furanen muss mit einer Anzahl von über 5000 Einzelstoffen gerechnet werden. Über das Zusammenwirken dieser Stoffe und deren Potenzierung sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse nur sehr gering. Alle Grenzwerte, die als unbedenklich angegeben werden, gelten nicht für Säuglinge, Kleinkinder, Ungeborene, alte und kranke Menschen, die unter den produzierten Giften am meisten leiden werden. Ihre Gefährlichkeit kann daher auch von der Toxikologie nicht sicher beurteilt werden.


2. Anlage zu 50 % überdimensioniert

Die Anlage kann mit einer Kapazität von 50.000 Tonnen jährlich zu verbrennender Müllmenge nur die Hälfte aus dem Landkreis Ludwigslust beziehen. Für den Rest gibt es noch keine Vereinbarungen mit umliegenden Regionen. Bei stetig zurückgehendem Müllaufkommen durch bessere Aufklärung und Sortierung durch den Verbraucher wird es in Zukunft immer schwieriger werden, die MVA wirtschaftlich zu betrieben. Inzwischen haben schon viele bestehenden Anlagen Kapazitäten frei, sind also merkwürdigerweise zu groß geraten. Das Abfallgesetz verbietet jedoch Überkapazitäten, da sie das Vermeidungsgesetz unterlaufen.


3. Gleichbleibender Müllpreis nur 5 Jahre garantiert

Nach Ablauf dieser Frist befürchten wir - wie schon bei den zentralen Kläranlagen geschehen - drastisch steigende Gebühren des heute vereinbarten Müllpreises von 100,- € pro Tonne. Erst wenn also die Planer, Bauer und Entscheider der MVA längst ihren "Verdienst" in die Tasche gesteckt haben, wird schließlich der Bürger massiv zur Kasse gebeten werden. 


4. Umgehung des Kommunalabgabengesetzes

Durch die Übertragung auf die RWE Umwelt GmbH als privaten Betreiber der Anlage befreit sich der Landkreis Ludwigslust aus dem Kommunalabgabengesetz, das kostendeckende Gebühren vorschreibt. Der RWE wird dagegen eine eine angemessene Eigenkapitalverzinsung, Gewinn- und Risikovergütung garantiert. Die hochgepriesene Privatisierung erweist sich als teure Staatshaftung mit dem Bürger als Geisel. 


5. Konzern für Korruption und Spendenskandal bekannt

In Köln und anderen deutschen Städten war der RWE-Konzern mit seinem Netz von Tochter- firmen maßgeblich in den SPD-Parteispendenskandal beim Bau von Müllverbrennungsanlagen verstrickt. Führende Politiker und Verwaltungsleute standen seinerzeit auf der Gehaltsliste dieser Unternehmen und sind Mitte der neunziger Jahre rechtskräftig verurteilt worden. Maßnahmen zur Transparenz oder Kontrollmechanismen, um diese "Klüngelwirtschaft" und Ämterhäufung heute in Ludwigslust zu verhindern, werden anscheinend nicht getroffen. 


6. Vorbelastung der Luft nicht genügend ermittelt

Die Vorbelastung der Luft hätte am Standort Ludwigslust im Zusammenhang mit Smogbildung, Inversionswetterlagen, Windrichtungen usw. über einen längeren Zeitraum gemessen werden müssen, um die Zusatzbelastung durch die MVA beurteilen zu können. Die zum Vergleich herangezogenen Daten sind für diese Region nicht aussagekräftig.


7. Niedrige Immissionsbelastung vorschreiben

In der Tabelle 17 der Umweltverträglichkeitsprüfung werden für die Schadstoffe Gesamtwerte festgestellt, die angeblich erheblich unter der TA Luft liegen. Diese niedrigen Werte z.B. für die hochgiftigen Schwermetalle Arsen, Quecksilber und Cadmium sollten dem Betreiber der MVA in den Auflagen zur Genehmigung auch unbedingt verbindlich vorgeschrieben werden. 

8. Belastung des Grundwassers auf Generationen

Etwa ein Drittel des verbrannten Mülls bleiben zurück als schadstoffhaltige Schlacke, Gipse und Filterstäube. Die Schlacken werden zum großen Teil im Straßenbau verbuddelt und belasten damit die Umwelt über viele Jahrzehnte. Die Auswirkungen auf das Grundwasser wurden nicht hinreichend untersucht. Reststoffe als Bestandteil des entstehenden Rauchgases werden zwar zum größten Teil als Filterstäube abgefangen und müssen als hochgiftiger Müll auf Jahrhunderte sicher gelagert werden. 

9. Zusatzbelastung der Luft durch hochgiftige Schadstoffemissionen

Dennoch werden die Reststoffe des Verbrennungsvorganges mit dem Staub, Rauch und Abgasen weit über die Landkreisgrenzen hinaus in die Luft geblasen, z.B. entstehen bei der Müllverbrennung neben den Schwermetallen wie Blei, Cadmium und Quecksilber auch geringe Mengen von Furanen und das Sevesogift Dioxin, die giftigste, krebserregende und missbildungsfördernde, von Menschenhand geschaffene Substanz. Sie ist im Boden in hunderten von Jahren nicht abbaubar und reichert sich über die Nahrungskette im Fettgewebe, Nerven- und Immunsystem unseres Körpers und sogar in der Muttermilch an. Dioxine und Furane sind aus dem menschlichen Organismus kaum wieder auszuscheiden und gelten auch in geringster, nicht mehr messbarer Dosis als krebserregend. Für andere gefährliche Substanzen, wie organische Kohlenstoffverbindungen, chlorierte Benzole und Phenole gibt es eigenartigerweise keine ausreichenden Untersuchungsreihen und Antragsunterlagen. Die MVA produziert also heute Gifte, die auch unsere Kinder und Enkelkinder morgen noch belasten werden. Technische Richtlinien, wie die TA-Luft werden daran orientiert, was Technik heute zu leisten vermag, sie garantieren aber keine gesundheitliche Unbedenklichkeit.


10. Geringe Auswirkung auf alle Schutzgüter?

Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung weist in Tabelle 31 auf Seite 204 bei Bau, Betrieb und Störung der MVA nur geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima, Luft, Boden, Grundwasser, Oberflächenwasser, Planzen, Tiere und Menschen aus. Dies kann wohl nur ein Gutachter behaupten, der dem Willen seines Auftrags- und Geldgebers folgt. Wer die Musik bestellt, darf schließlich auch bestimmen, was gespielt wird. Unabhängige Wissenschaftler werden sicherlich aus den genannten Gründen zu einem anderen Ergebnis kommen. Leider werden auch die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung später nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden können. 


11. Sondermüllverbrennung kann nicht verhindert werden

Die MVA Ludwigslust ist nur für die Verbrennung von Siedlungsabfällen aus Haus- und Sperrmüll, gewerblichen Siedlungs- und Gewerbeabfall, sowie für Klärschlamm bis maximal 10 % der jährlichen Gesamteinsatzmenge vorgesehen. Es ist aber nicht ersichtlich, durch welche Maßnahmen denn die Verbrennung von Sondermüll verhindert werden soll und welche Auswirkungen dies ggf. auf den Verbrennungsprozeß hat. Zahlreiche Deponieskandale und Abwasservergiftungen zeigen, dass es leider zu viele gewissenlose Unternehmer gibt, die ihre teuren Entsorgungskosten sparen möchten. 


12. Auf Störfälle nicht vorbereitet

Erfahrungen mit der Kernenergie haben gezeigt, dass auch eine Hochtechnologie Störfälle und Betriebsfehler nicht ausschließen kann. Durch nicht mehr kontrollierte Emission von Dioxinen und Furanen könnten Betriebsfehler oder Brände in der MVA katastrophale Folgen haben. Zwar werden die notwendigen Regelungen des Arbeitsschutzes in den Antragsunterlagen angeführt, einen Alarm- und Gefahrenabwehrplan des Betreibers findet man in den acht ausgelegten Ordnern aber nicht. Nur in zwei kurzen Absätze wird darauf hingewiesen und auf die Notwendigkeit und Informationspflichten hingewiesen. 


13. Wärmekraftwerk am Standort nicht erforderlich

Die geplante Anlage kann die produzierte Wärme in dem ausgewiesenen Industriegebiet derzeit nicht absetzen. Hierzu werden zusätzliche Fernleitungen mit hohen Energieverlusten gebaut werden müssen. Ob es in der Region aber überhaupt nennenswerten Zuwachs von Unternehmen geben wird und diese dann auch die Heizenergie abnehmen werden, ist sehr fraglich. Es sei denn, man bietet den Großabnehmern wieder Dumpingpreise an (wie beim Abwasser) zu Lasten der Müllgebühren aller Bürgerinnen und Bürger der angeschlossenen Landkreise.


14. Müllverbrennung - das bessere Müllkonzept?

Die Müllverbrennung ist nicht nur aus Sicht der Gesundheitsvorsorge ein sehr belastetes Verfahren. Die Schlacken müssen gelagert werden, die ultragiftige Filterstäube erfordern weiterhin eine Sondermülldeponie. Ökologisch sinnvollere Methoden wären Müll vermeiden, sammeln, sortieren, wiederverwerten, kompostieren und deponieren. Die mechanisch- biologische Abfallbehandlung würde zwar den Planern und Erbauern nicht den großen Gewinn einbringen, hätte aber für unsere strukturschwache Region mit hoher Arbeitslosigkeit weitaus größeren Nutzen, da mehr Arbeitsplätze entstehen. Der Landkreis sollte die Ökobilanzen beider Modelle einmal genauer untersuchen und seine kurzsichtigen, politischen Entscheidungen überdenken.


15. Keine Müllverwertung nach neuem Gerichtsurteil

Nach einem aktuellen Urteil des europäischen Gerichtshofes aus Februar 2003 ist eine Müllverbrennung - auch mit Wärmeauskopplung - eine Müllbeseitigung und keine Müllverwertung. Das deutsche Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz schreibt aber die Verwertung vor der Beseitigung vor. Zuerst muß der Müll bestehenden Verwertungsanlagen, z.B. mechanisch- biologischen, angeboten werden, bevor er verbrannt werden darf. Wir bezweifeln, dass der Landkreis diese künftig veränderten Stoffströme berücksichtigt hat. 


Presse:

Hallo Nachbar vom 15.03.03:   Umweltausschuss tagte zum Thema Müllverbrennung

 

= externer Link

 

Bürgerinitiative gegen überhöhte Kommunalabgaben im Landkreis Ludwigslust e.V.
Spenden-/ Vereinskonto Nr. 1530 000 994, Kreissparkasse Ludwigslust, BLZ 140 520 00
Geschäftsführender Vorstand: Ingo Mattner und Dieter Langer
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