SVZ
Hagenower Kreisblatt - 1.10.2003
Garlitzer Bürger fordern neues Abwasserkonzept Gemeindevertretung soll eine unabhängige Prüfung zulassen
Garlitz
Zum Thema Abwasserentsorgung in der Gemeinde Garlitz
erhielt unsere Redaktion von Michael Ohlrogge folgenden Beitrag: "Das
Abwasserbeseitigungskonzept - was soll das eigentlich? Ab dem 1. Januar 2006
ist auch in Gemeinden unter 2000 Einwohner sicherzustellen, dass kommunale Abwässer
allen einschlägigen EU-Richtlinien entsprechen. Zu diesem Zweck wurden die
Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Ministeriumserlass von 1994
verpflichtet, Abwasserbeseitigungskonzepte bis zum März 1996 den zuständigen
Prüfbehörden vorzulegen. Das von der Gemeindevertretung gebilligte Konzept
der Gemeinde Garlitz liegt derzeit bei den Behörden zur Prüfung vor. Die Prüfung
des Konzeptes hat zum Zweck, die Förderfähigkeit der im Konzept
beschriebenen Abwasserbeseitigungsvarianten festzustellen.
Derzeit werden im Konzept für Garlitz die zentrale
Variante, für Gudow und Langenheide die dezentrale (z.B. Kleinkläranlagen)
und für Brömsenberg noch beide Möglichkeiten favorisiert, endgültig
entschieden ist letztlich aber nichts. Daher ist auch noch niemand
verpflichtet, ohne entsprechende behördliche Aufforderung, neue Kleinkläranlagen
zu bauen, zumal laut Aussage des Landesumweltministers vom Juli 2003 die
finanzielle Förderung der Kleinkläranlagen ab 2004 erhöht werden soll.
Jeder kann sich derzeit noch mit den verschiedenen Varianten von Kleinkläranlagen
befassen, denn da gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die letztlich ganz
entscheidend für die späteren laufenden Kosten einer solchen Anlage sind. Für
alle, die erst in den letzten zehn Jahren in Kleinkläranlagen investiert
haben, muss eine mögliche zentrale Abwasserbeseitigung nicht gleich das Aus für
ihre Anlage bedeuten.
Hierüber haben unter anderem die Gemeindevertreter mit
entsprechenden Satzungen zu entscheiden und diese werden sicherlich die
Garlitzer in finanzielle Not drängen wollen, in dem Sie sie verpflichten,
innerhalb kürzester Zeit eine solche finanzielle Doppelbelastung bewältigen
zu müssen. Der Arbeitskreis Abwasser Garlitz hat nach Einsichtnahme in die
Konzeptunterlagen verschiedene Mängel daran feststellen können und schlug
deshalb der Gemeindevertretung die Prüfung des Konzeptes durch einen unabhängigen
Fachmann vor. Denn wenn schon einfache Bürger und Laien Mängel feststellen,
was wird wohl erst durch eine fachmännische Prüfung an Verbesserungsmöglichkeiten
festzustellen sein?
Die Gemeindevertretung konnte sich bisher jedoch noch nicht
zu diesem Schritt entschließen. Aufgrund der enormen Wichtigkeit dieses
Konzeptes in Hinblick auf die zukünftigen Kosten, die auf die Einwohner der
Gemeinde Garlitz zukommen können, wird die Gemeindevertretung diese Prüfung
sicherlich beschließen. Denn wer möchte sich irgendwann einmal bewusste
Fehlentscheidungen nachsagen lassen für die er, zudem auch rechtlich, die
Konsequenzen zu tragen hätte? Die Entscheidungen treffen letztlich unsere
Gemeindevertreter, es sei denn, die Einwohner von Garlitz und die
Gemeindevertretung wollen direkt über einen Bürgerentscheid Klarheit zum
Thema schaffen. Denn in anderen Ländern, wie zum Beispiel der Schweiz, sind Bürgerentscheide
wesentliche Bestandteile, um bei wichtigen gemeinschaftlichen Vorhaben
Entscheidungen zu treffen."
|
|